Grundsatzbeschluss zur Gründung eines MVZ
Beschlussgegenstand: Gründung eines gemeindlichen Medizinischen Versorgungszentrums
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) bekennt sich zur Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums.
Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen)
Aufgrund der sich seit Monaten auch in Lübben zuspitzenden prekären Situation der ärzt-lichen Versorgung (insbesondere der hausärztlichen Versorgung) wurden Gespräche ge-führt, Erfahrungen ausgetauscht und Lösungswege diskutiert, diesem Problem entgegen-zuwirken. Schließlich wurde in einer fraktionsübergreifenden Klausurtagung der Weg zur Gründung eines Medizinischen Zentrums in kommunaler Hand als mögliche Lösung gese-hen. Die hausärztliche Versorgungslage sollte durch ein von der Stadt Lübben unterstütz-tes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) verbessert werden.
Im Vorfeld der Klausurtagung hat die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH bereits im letzten Jahr eine Bedarfsanalyse der vertragsärztlichen Versorgung in Lübben beauftragt.
Nach den aktuellsten Zahlen der Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) fehlen in der Stadt Lübben und der näheren Umgebung (Einzugsgebiet) für eine ausreichende hausärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten sechs Hausärzte. Aufgrund der Al-tersstruktur der noch praktizierenden Ärzte wird die Situation nicht besser.
Darüber hinaus wurden Kontakte zu dem kommunal geführten Medizinischen Versor-gungszentrum Medizinische Einrichtung GmbH Blankenfelde (MEG) in Blankenfelde-Mahlow geknüpft und dessen Geschäftsführer hat in der letzten Aufsichtsratssitzung der LWG im Februar das MEG vorgestellt und die Vorzüge eines kommunal geführten MZV dargelegt. Das MEG gehört zu 100 % der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Die dortige Wohnungsbaugesellschaft als Gebäudeeigentümer vermietet dieses an das MEG.
Die Gründung eines MVZ ist ein langwieriger Prozess. Für dieses soll und muss zunächst das erforderliche Fachpersonal (Medizinisch-technische Assistenten und Ärzte) gewonnen und sodann das MVZ durch die Entscheidung des hierfür zuständigen Zulassungsaus-schusses für Ärzte bei der KVBB (ZA) gegründet werden.
Die LWG kann sich vorstellen, kurzfristig durch Kauf von Gebäuden und mittelfristig durch Rekonstruktionen von Gebäuden im Lübbener Norden Räumlichkeiten für ein kommunales MVZ bereitzustellen. Zudem würde die LWG die ersten Schritte zur Gründung des kom-munalen MVZ vorzubereiten. Hierzu besteht bereits Kontakt zu einer auf dieses Thema spezialisierte Anwaltskanzlei.
Das Interesse der LWG besteht darin, durch gesicherte gesundheitliche Versorgung in der Nähe der Mietobjekte die immer älter werdende Mieterschaft langfristig zu halten.
In der Folge wird die LWG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt die Vorbereitungen der Rahmenbedingungen und der Trägerschaft treffen sowie für die Gründung der entspre-chenden Gesellschaft die Voraussetzungen schaffen.